Wie erhöhe ich meine Preise?

Ich bin bei Facebook in eine interessante Gruppe für Übersetzer geraten, in der eine Kollegin erzählte, sie habe bei einer Agentur zum Jahreswechsel ihre Preise erhöht und die hat natürlich reagiert, indem sie sagte, dass die Kollegin dann wohl kaum mehr Aufträge erwarten könne. Das passiert einem bei Agenturen vermutlich häufiger. Aber was ist die Alternative? Ewig zu denselben Preisen arbeiten? Ganz sicher nicht.

Stellen Sie sich vor, in Ihrer Straße gibt es zwei Discounter. Bei beiden kostete die Butter bisher 79 Cent, und der eine erhöht den Preis auf 99 Cent. Dann würden Sie die Butter lieber beim anderen Discounter kaufen, wo sie genauso gut schmeckt, oder? Macht die Agentur nicht anders.

Und nun stellen Sie sich vor, ein paar Häuser weiter gibt es einen Feinkostladen, bei dem die Butter 1,99 Euro kostet, dafür aber von handgestreichelten, superglücklichen Kühen stammt, von tibetischen Mönchen wunderschön verpackt und mit Ihrem Namen versehen wird und außerdem ist der Verkäufer umwerfend nett, schenkt ihrer Tochter beim Einkauf jedes Mal einen Müsliriegel, plaudert mit Ihnen und weiß genau, was Sie gerne kaufen – und bestellt das auch für Sie. Ruft an, wenn die Lieferung da ist. Na? Jetzt fangen Sie an zu überlegen, ob Sie die Butter noch beim Discounter kaufen, oder? Bei so einem netten Verkäufer hat man ja fast das Gefühl, ihn zu betrügen, wenn man zum Discounter geht, oder? Oder Sie kaufen weiterhin beim Discounter, aber wenn besonderer Besuch kommt, holen Sie für den die teure Butter vom Feinkostladen. Und wenn der den Preis für die Butter mal um 20 Cent erhöht, ändern Sie vermutlich nichts an Ihrem Einkaufsverhalten, denn er ist ja immer noch so nett und die Butter immer noch konkurrenzlos lecker.

Und genau da müssen Sie hin. Ein Discounter wird nicht zum Feinkostladen, wenn er die Preise erhöht, aber die Produkte und den Service unverändert lässt.

Das Blöde ist: Selbst, wenn der Discounter seinen Laden komplett zum Feinkostladen umbaut, Feinkostprodukte anbietet und einen supernetten Verkäufer einstellt, werden ihm alle bisherigen Kunden weglaufen. Die gehen zum anderen Discounter, weil es nunmal Discounter-Kunden sind. Als Feinkostladen muss der Ex-Discounter neue Kunden anwerben: Feinkostladenkunden. Und die kommen, wenn er sich entsprechend herumgesprochen hat.

Wie erhöhen Sie also Ihre Preise? Indem Sie neue Kunden anwerben. Durch eine professionelle Website, professionelles Auftreten, echten Service … ich habe ein ganzes Buch darüber geschrieben. Sie müssen den neuen Kunden für Ihre neuen Preise auch eine entsprechende Gegenleistung bieten. Einen Feinkostladen werden Sie ja auch nicht in einem Abbruchhaus finden. Behalten Sie Ihren Discounter, so lange Sie ihn zum Überleben brauchen, aber richten Sie sich daneben einen Feinkostladen ein, mit dem Sie Feinkostladenkunden zu Feinkostladenpreisen anwerben. Und wenn der Feinkostladen läuft, können Sie den Discounter schließen. Vielleicht werden ein paar Discounterkunden zu Feinkostladenkunden. Und wenn nicht, so what? Ein anderer Discounter freut sich und Sie haben ja Ihren Feinkostladen. Und dort vielleicht weniger Kunden, aber die kennen Sie persönlich und die kommen genau wegen Ihnen – und nicht, weil sie irgendeine x-beliebige Butter brauchen. Und die verzeihen Ihnen dann auch Preiserhöhungen.

Änderungen seit der 2. Auflage

Und schon wieder sind zwei Sachen in der zweiten Auflage nicht mehr aktuell.

Erstens gibt es die Google Authorship nicht mehr; die hat Google im Sommer abgeschafft, d. h. bei den Suchanfragen werden keine Fotos mehr gezeigt. Was ich echt doof finde, aber mich fragt ja keiner.

Der zweite Punkt betrifft das Mahnverfahren. Informationen, die das Schuldnerregister ab 1. Januar 2013 betreffen, werden nicht mehr von den Amtsgerichten erteilt, sondern man muss sich auf www.vollstreckungsportal.de registrieren, um Einsichtnahme in die entsprechenden Daten zu bekommen. Man bekommt eine PIN-Nummer per Post, die man zur Bestätigung der Registrierung benötigt; nach Erhalt der PIN-Nummer und Eingabe der Nummer über einen Freischaltungslink hat man Zugriff auf das Vollstreckungsportal, worauf mich ein Leser, der diese Erfahrung leider machen musste, hingewiesen hat.

Eine Änderung gibt es ab dem 1.1.2015 für Übersetzungen für Privatkunden aus dem EU-Ausland. Bisher haben wir diesen die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, ab Januar muss es der Umsatzsteuersatz des Landes sein, in dem der Privatkunde sitzt. Mehr dazu beispielsweise hierEdit: Laut dem Umsatzsteuerratgeber von Triacom gilt diese neue Regelung doch nicht für Übersetzungen.

Seit dem 29.7.2014 belaufen sich die Verzugszinsen für Unternehmenskunden auf 9 % minus dem Basiszinssatz und nicht mehr 8 %. Außerdem dürfen Sie bei Unternehmenskunden inzwischen eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Näheres hier.

Aber nun: Genießen Sie die Weihnachtszeit und kommen Sie gut ins neue Jahr!

 

Korrektorat einer druckfertigen PDF

Wenn Sie mal einen Text übersetzen und dieser vom Kunden oder der Agentur mit InDesign o. Ä. gesetzt wird und Sie dann gebeten werden, die daraus erstellte druckfertige PDF Korrektur zu lesen, füge Sie diese Korrekturen am besten durch Kommentare ein. Beim kostenlosen Adobe Reader, den jeder auf seinem Computer haben dürfte, gibt es oben in der Toolleiste diese praktischen Funktionen:

PDF1Mit Klick auf das „T“ mit dem Stift können Sie Textstellen markieren. Nach anschließendem Klick auf die Sprechblase daneben können Sie auf die entsprechende Textstelle klicken und einen Kommentar einfügen.

Sollten diese zwei Funktionen nicht erscheinen, ist Ihr Bildschirm vielleicht zu klein:

pdf2

Dann erscheinen die Funktionen mit Klick auf den Pfeil nach unten.

So sieht der Kommentar dann aus:

PDF3

Den Namen ändern Sie, indem Sie oben links in der Ecke auf den Pfeil zwischen Sprechblase und Namen klicken. Dort auf „Eigenschaften“ und dann auf den Tab „Allgemein“. Hier können Sie den Namen des Verfassers ändern. „Eigenschaften als Standard speichern“ ankreuzen, mit OK speichern und fertig!

Wenn es sich um eine fremdsprachige Datei handelt, insbesondere, wenn diese Fremdsprache eine andere als die lateinische Schrift verwendet, achten Sie darauf, diese Kommentare so klar zu formulieren, dass der Setzer die Änderungen einfach aus ihrem Kommentar in den Text kopieren kann.

Dieses Wissen kann man immer gebrauchen :-)

 

 

Zweiter Buchgeburtstag!

Zweiter Buchgeburtstag! Wegen technischer Schwierigkeiten mit ein paar Tagen Verspätung.

Vor zwei Jahren, am 26.6.2012, ging das erste Exemplar von „Überleben als Übersetzer“ über den virtuellen Ladentisch – als E-Book-Download über dieses Blog. Zur Feier des Tages gibt es eine neue Auflage!

In zwei Jahren haben sich einige Fakten geändert, die ich eingearbeitet habe, u. a. den notwendigen Zusatz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ an Rechnungen im EU-Ausland und die Sache mit der Gewerbesteuer. Die Erklärung, wie man WordPress bei WebHostOne mit 1-Klick-Install und manuell installiert habe ich gestrichen und dafür die Installation bei Strato erklärt. Ebenfalls gestrichen habe ich die Empfehlung der Rechtschreibprüfung von Duden; erstens, weil die aktuelle Version für Windows 8 unter aller Sau ist und zweitens, weil es auch nicht besser werden wird; Duden wird keine weiteren Versionen mehr anbieten. Dafür habe ich Crashplan empfohlen und ein Unterkapitel über Zuverlässigkeit eingefügt. Mit dem Vorwort zur zweiten Auflage und der neuen Formatierung sind so 12 Seiten hinzugekommen. Auch das Cover ist leicht verändert worden.

Wegen der paar Änderungen allein jedoch habe ich mir weder die Mühe, noch die Kosten gemacht: Hauptgrund war, dass ich in Erfahrung bringen konnte, dass ich mir sehr wohl eine deutsche ISBN kaufen und das Buch so in das Verzeichnis lieferbarer Bücher bringen kann, sodass es von der Buchhandlung um die Ecke bestellt werden kann. Also habe ich das doch gemacht! Zwar glaube ich nicht, dass sich die Ausgaben dafür rentieren werden, aber es war mir ein Herzenswunsch. Auch bei der diesjährigen Buchmesse in Frankfurt wird mein Buch zu sehen sein. Man gönnt sich ja sonst nichts. Leider ließen sich die Rezensionen von der ersten Auflage nicht auf die zweite übertragen – aber ich hoffe, ich kriege neu, oder?

Da ich noch ein paar Exemplare der alten Auflage habe, biete ich diese als Restposten für 10 Euro inkl. Steuer und Versand an, erhältlich im Shop.

Ein Geburtstagsgeschenk für meine Leser gibt es natürlich auch wieder, nicht nur heute, sondern voraussichtlich dauerhaft: Da ich mich in letzter Zeit viel mit WordPress beschäftigt habe und Anfang September der zweite Workshop zum Thema „Die eigene Website mit WordPress“ in Köln ansteht, habe ich eine Anleitung verfasst, mithilfe derer Sie sich Ihren eigenen Unternehmensauftritt zusammenbasteln können –mitsamt Suchmaschinenoptimierung. Hier geht’s zum Download.

Auf das dritte Jahr! Danke an alle für den bisherigen Erfolg.

 

IBAN und BIC

Da ich in letzter Zeit immer wieder Rechnungen erhalten habe, die unzulängliche Angabe enthielten:

Seit dem 1.1.2014 müssen Sie auf Ihren Rechnungen zwingend IBAN und BIC angeben – Kontonummer und BLZ reichen nicht mehr aus! Kunden mit Geschäftskonto können ohne IBAN und BIC keine Überweisungen mehr tätigen. Privatkunden können sich (noch) aussuchen, ob sie in das Überweisungsformular lieber Kontonummer und BLZ eingeben oder IBAN und BIC.

Also ganz schnell die Rechnungsbögen updaten. Und da die IBAN ganz schön lang ist, machen Sie es dem Kunden bitte einfach und hinterlegen Sie diese Bankangaben als Text und nicht als Bild – und schon gar nicht um 90 Grad gedreht am Seitenrand. Einen Text kann der Kunde markieren, kopieren und bei seiner Bank in das Überweisungsformular einfügen; bei einem Bild geht das nicht, was die Eingabe nicht nur nervig, sondern auch fehleranfällig macht.