Update

Über anderthalb Jahre ist das Buch nun alt und die Welt ist seitdem nicht stillgestanden.

1. S. 19:

„Auf einer solchen Rechnung muss Ihre USt-ID-Nummer stehen, die des Kunden, sowie der Zusatz (so oder so ähnlich): „Nicht steuerbar gemäß § 3a Abs. 3 und § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG“.“

Dieser Zusatz reicht seit Juli 2013 nicht mehr aus; ich hatte das damals auf der Facebook-Seite zum Buch verkündet, jetzt hier – für die nächste Auflage ändere ich diesen Teil auch im Buch.

Seit dem 1.7.2013 muss zwingend auf Rechnungen ins EU-Ausland an Kunden, die eine UST-ID haben, stehen: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Nichts anderes. Genau dieser Wortlaut muss es sein. Auf Englisch wäre das „Reverse Charge“.

2. Seit dem 1.8.2013 kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid mindestens 32 Euro, nicht mehr 23 Euro. Wird halt alles teurer!

3. Bei Google sieht das Konto jetzt irgendwie so ganz anders aus; ich blick da noch nicht so recht durch. Die genaue Anleitung aus dem Buch, wo man jetzt klicken muss bei Google Places, stimmt wohl so nicht mehr. Aber einfach nur den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen klappt sicher auch :-)

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