Gewerbesteuer

Im Buch hatte ich darauf hingewiesen, dass man nicht zwangsläufig ein Gewerbe ist, nur weil man Übersetzungen weitergibt; ich hatte jedoch keine konkrete Grenze finden können. Nun gibt es ein Urteil, in dem von einer „Bagatellgrenze“ von 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse die Rede ist; wenn Sie also Aufträge weitergeben für Sprachen, die Sie nicht selbst beherrschen, und diese Weitergabe von Aufträgen mehr als 3 % Ihrer Gesamtnettoumsatzerlöse ausmacht, werden Ihre Einnahmen als gewerblich eingestuft – und zwar, wenn Sie Pech haben, alle Einkünfte. Nachzulesen bei Smartsteuer.de

Wenn Sie zu wenig Aufträge haben, ist das Verkehrteste, was Sie tun können, einfach immer mehr Leistungen, Sprachen, Fachgebiete anzubieten. Je größer Ihr Leistungsspektrum, desto größer auch Ihre Konkurrenz. Wenn ein Kunde nach irgendeinem Übersetzer für irgendeine Sprache sucht, findet er im Internet Hunderte von Agenturen – warum sollte er sich dann ausgerechnet für Sie entscheiden, wenn Sie nichts bieten, was die anderen nicht auch hätten? Dann müssen Sie zwangsläufig mit niedrigen Preisen argumentieren. Sind Sie hingegen auf ein Fachgebiet spezialisiert und treten auf Ihrer Website als richtige Person zum Anfassen und nicht als anonyme Agentur auf, haben Sie den Hundert anderen Anbietern gegenüber exakt diese Vorteile der Spezialisierung und des persönlichen Kontakts. Und somit viel weniger Konkurrenz, wodurch Sie höhere Preise durchsetzen können.

Also: Nicht mehr anbieten für weniger Geld. Sondern weniger anbieten für mehr Geld. Klingt paradox, aber genau so trudeln die Aufträge herein. Eigene Erfahrung.

Und in die Gewerbesteuerpflicht rutschen Sie so auch nicht :-)

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