Änderungen seit der 2. Auflage

Und schon wieder sind zwei Sachen in der zweiten Auflage nicht mehr aktuell.

Erstens gibt es die Google Authorship nicht mehr; die hat Google im Sommer abgeschafft, d. h. bei den Suchanfragen werden keine Fotos mehr gezeigt. Was ich echt doof finde, aber mich fragt ja keiner.

Der zweite Punkt betrifft das Mahnverfahren. Informationen, die das Schuldnerregister ab 1. Januar 2013 betreffen, werden nicht mehr von den Amtsgerichten erteilt, sondern man muss sich auf www.vollstreckungsportal.de registrieren, um Einsichtnahme in die entsprechenden Daten zu bekommen. Man bekommt eine PIN-Nummer per Post, die man zur Bestätigung der Registrierung benötigt; nach Erhalt der PIN-Nummer und Eingabe der Nummer über einen Freischaltungslink hat man Zugriff auf das Vollstreckungsportal, worauf mich ein Leser, der diese Erfahrung leider machen musste, hingewiesen hat.

Eine Änderung gibt es ab dem 1.1.2015 für Übersetzungen für Privatkunden aus dem EU-Ausland. Bisher haben wir diesen die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, ab Januar muss es der Umsatzsteuersatz des Landes sein, in dem der Privatkunde sitzt. Mehr dazu beispielsweise hierEdit: Laut dem Umsatzsteuerratgeber von Triacom gilt diese neue Regelung doch nicht für Übersetzungen.

Seit dem 29.7.2014 belaufen sich die Verzugszinsen für Unternehmenskunden auf 9 % minus dem Basiszinssatz und nicht mehr 8 %. Außerdem dürfen Sie bei Unternehmenskunden inzwischen eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Näheres hier.

Aber nun: Genießen Sie die Weihnachtszeit und kommen Sie gut ins neue Jahr!

 

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