Archiv der Kategorie: Tipps für Übersetzer

Schreckgespenst Gewerbe no

Disclaimer: Ich bin Übersetzerin, keine Steuerberaterin oder Ähnliches. Was ich hier schreibe, beruht einzig und allein auf meiner persönlichen Erfahrung oder dem, was ich mir zusammengefragt oder ergoogelt habe. Bitte nageln Sie mich also auf nichts fest. Der Beitrag soll Ihnen lediglich die pauschale Angst vor einer gewerblichen Tätigkeit nehmen. Und wenn das gelungen ist, sollten Sie jemanden fragen, der sich wirklich mit so was auskennt.

Übersetzer*innen sind Freiberufler*innen

Übersetzen und Dolmetschen gehört zu den sogenannten Katalogberufen; deshalb benötigen wir kein Gewerbe. Im Rahmen dieser Freiberuflichkeit dürfen Sie natürlich auch andere Dienstleister*innen beauftragen, zum Beispiel Kolleg*innen, Korrekturleser*innen, Lektor*innen usw. Sie dürfen auch Aufträge von Direktkund*innen annehmen und weitergeben. Dabei wird davon ausgegangen, dass Sie den Text anschließend lektorieren oder zumindest prüfen, also Ihren Teil zum fertigen Produkt beitragen. Das fällt alles immer noch unter freiberufliche Tätigkeit.

Anders sieht das aus, wenn Übersetzer*innen Aufträge für Sprachen annehmen und weiterreichen, die sie selbst nicht anbieten/sprechen/verstehen. In diesem Fall können wir nichts zum fertigen Produkt beitragen, sondern den Text nur weiterreichen. Und diese Tätigkeit fällt unter Gewerbe.

Das Gewerbe

Eine gewerbliche Tätigkeit ist kein Grund zur Panik, denn da gibt es eine „Bagatellgrenze“, die bei 3 % der Nettoumsatzerlöse liegt. Nettoumsatz ist die Summe aller Rechnungen, die Sie im betreffenden Jahr ausstellen – ohne Umsatzsteuer. Sind das beispielsweise 50.000 Euro im Jahr, können Sie Aufträge in Höhe von 1.500 Euro im Jahr weitereichen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Drohen Sie über diese Summe zu kommen, haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Sie vermitteln in dem Jahr keine Aufträge in Sprachen mehr, die Sie nicht beherrschen,
  • Sie nehmen sich eine*n Steuerberater*in,
  • Sie melden einfach ein Gewerbe an.

Disclaimer: Ich mache meine Steuer selbst. Hab ich schon immer so gemacht. Ich hatte aber auch immerhin im Studium als Ergänzungsfach Wirtschaft, habe mal ein Jahr lang im Finanzamt gearbeitet (und die Ablage gemacht) und hatte über 20 Jahre Zeit, mich in die immer komplizierter werdende Steuererklärung einzuarbeiten. Ohne ein gewisses steuerliches Grundwissen und ein mathematisches Talent und Interesse würde ich eher abraten, die Steuererklärung selbst zu machen. Aber das nur nebenbei. Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Sie über dieses Grundwissen verfügen.

Die Gewerbeanmeldung

Liegen Sie mit Ihren gewerblichen Einnahmen über dem Bagatellbetrag und möchten Sie ein Gewerbe anmelden, geht das einfach online über ihr zuständiges Gewerbeamt. Formular ausfüllen, absenden, fertig. Sie erhalten dann irgendwann einen Brief mit der Bestätigung der Gewerbeanmeldung, eine Rechnung (bei mir waren es 30 Euro; der Betrag mag variieren) sowie Post von der IHK. Außerdem schickt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für Ihr Gewerbe. Alles nicht schlimm.

Die IHK-Zwangsmitgliedschaft

Die sog. Zwangsmitgliedschaft in der IHK wird immer wieder als ganz furchtbar schlimm und teuer hingestellt. Mich kostet sie nichts, weil mein Ertrag (nur aus dem Gewerbe!) unter 5.200 Euro im Jahr liegt. Ertrag ist der Gewinn, also alle Einnahmen minus alle Ausgaben (jeweils ohne Umsatzsteuer, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind). Bei Gefahr, knapp über die Grenze zu kommen, lassen sich womöglich Ausgaben von der freiberuflichen Tätigkeit zum Gewerbe schieben. Und auch über der Grenze sind die Beträge in Höhe ab 40 Euro im Jahr (je nach Höhe des Ertrags) recht überschaubar. (Ich beziehe mich auf die Sätze der für mich zuständigen IHK Oldenburg. Die Zahlen mögen variieren.) Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde das gar nicht so furchtbar.

Die Gewerbesteuer

Noch so ein Schreckgespenst, das gar keines ist. Gewerbesteuer ist erst ab einem Jahresertrag (nur aus dem Gewerbe!) in Höhe von 24.500 Euro fällig. Vorher muss auch keine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden. Soll heißen: Da passiert nichts und das kostet nichts. Ein ziemlich harmloses Schreckgespenst! Bei über 24.500 Euro Jahresertrag würd ich mir wirklich einen Steuerberater suchen. Das wäre dann sogar mir zu kompliziert.

Wichtig: Infektionstheorie/Abfärberegelung

Wenn Sie sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind, ist es absolut unbedingt und ganz furchtbar wichtig, dass Sie beide Tätigkeiten steuerlich strikt voneinander trennen. Tun Sie das nicht, werden ALLE Einnahmen dem Gewerbe zugeordnet, was logischerweise bedeutet, dass Sie deutlich schneller die Einkommensgrenze für IHK und Gewerbesteuer überschreiten als mit dem Gewerbe allein.

Strikt trennen bedeutet: Unterschiedliche Steuernummern, separate Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) und am besten auch unterschiedliche Bankkonten und unterschiedliche Rechnungsbögen. Und das ist auch das Einzige, was durch die Gewerbeanmeldung tatsächlich ein wenig komplizierter wird:

Die Steuererklärung

Die Steuererklärung wird durch das Gewerbe ein klein wenig umfangreicher. Sie müssen nun zwei EÜRs abgeben: eine für Ihre freiberufliche Tätigkeit und eine für Ihr Gewerbe. Die Ergebnisse der beiden EÜRs kommen in Anlage S. Das war’s dann auch schon! Das ist zwar ein Mehraufwand, der sich jedoch in Grenzen hält.

Bei der Umsatzsteuer ändert sich nichts. Sie geben nur eine einzige Umsatzsteuer für alle Einnahmen aus allen Quellen ab.

 

Und, klingt das jetzt irgendwie furchtbar? Ich habe zurzeit drei Gewerbe neben meiner freiberuflichen Tätigkeit, das bedeutet vier Steuernummern und vier EÜRs, und ich hab’s bisher überlebt. In diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung: Reines Korrektorat ist eine gewerbliche Tätigkeit. Ich rede nicht vom Übersetzungslektorat, sondern vom reinen Korrektorat, also wenn Sie einen auf Deutsch geschriebenen Text von Rechtschreib- und Grammatikfehlern befreien. Für dieses Korrektorat benötigen Sie (oberhalb der Bagatellgrenze) ein Gewerbe. Lektorate hingegen fallen wieder unter freiberufliche Tätigkeit.

Mit Freundlichkeit kommt man immer weiter!

Vor über 20 Jahren, als ich anfing, freiberuflich als Übersetzerin zu arbeiten, bekam ich ein paar Aufträge von der damaligen Firma meines Vaters. Und eines Tages erzählte er mir, er habe von der zuständigen Person gesteckt bekommen, dass ich so unhöflich sei in meinen E-Mails, woran das denn liegen würde. Ich bin damals aus allen Wolken gefallen, hielt ich meine E-Mails doch für sachlich-professionell. Aber eben dieser rein sachlich-professionelle Stil kommt beim Empfänger gern unfreundlich an.

Beispiel gefällig? Stellen Sie sich vor, Sie schreiben einen Webdesigner an, erzählen, dass Sie Übersetzerin sind, eine Website brauchen, umreißen, was die Seite können muss, und bitten um ein Angebot.

Mögliche Antwort Nr. 1:

Sehr geehrte Frau Lalalu,

anbei finden Sie mein Angebot im PDF-Format.

MfG

Webdesigner

 

Mögliche Antwort Nr. 2:

Moin, Frau Lalalu,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Das ist ja ein interessanter Job, den Sie da haben. Faszinierend, wenn jemand eine Fremdsprache so gut beherrscht!

Gerne würde ich mit Ihnen gemeinsam an Ihrer Website arbeiten. Anbei finden Sie mein Angebot im PDF-Format.

Würde mich freuen!

Gruß und ein erholsames Wochenende

Webdesigner

Na, wen von beiden würden Sie lieber beauftragen? Ich persönlich bekomme bei Nr. 1 schlechte Laune, während mir Nr. 2 ein Lächeln auf das Gesicht zaubert.

Anderes Beispiel. Sie arbeiten an einem Text und Ihnen fällt ein Fehler auf, den Sie dem Kunden mitteilen möchten.

Mögliche E-Mail Ihrerseits Nr. 1:

Sehr geehrte Frau Pipapo,

auf Seite 23 des Textes befindet sich ein Fehler. Es muss xy heißen, nicht yz.

MfG

 

Mögliche E-Mail Ihrerseits Nr. 2:

Moin, Frau Pipapo,

kann es sein, dass sich auf Seite 23 ein Fehlerchen eingeschlichen hat? Sollte es vielleicht xy heißen und nicht yz? Oder verstehe ich etwas falsch?

MfG

 

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei Nr. 1 würde ich mich persönlich angegriffen fühlen und bei Nr. 2 wäre mir der Fehler nur peinlich und ich wäre dankbar für den Hinweis.

Und so macht der Ton die Musik. Ich hatte für meinen Buchübersetzungsservice ins Englische anfangs drei Lektorinnen. Alle haben immer gute Arbeit pünktlich geliefert, doch nur eine war freundlich. Hörte in den Nachrichten von den Überflutungen und fragte mich, ob ich womöglich betroffen sei. Erzählte von den Unruhen in ihrer Heimatstadt. Erzählte im Laufe der Zeit von ihren Kinder und äußerte Freude darüber, wie gut sich unsere Zusammenarbeit entwickelt habe und wie glücklich sie darüber sei. Im Gegenzug erzähle ich natürlich auch so dies und das, und so kam es, dass ich irgendwann nur noch sie beauftragte und die anderen beiden Lektorinnen gar nicht mehr. Einfach, weil ich mich immer über die netten E-Mails von ihr freue und sie mir das gute Gefühl vermittelt, dass sie sich über meine E-Mails freut.

Damals, vor über 20 Jahren, hielt ich meine Sachlichkeit für Professionalität. Man kann aber durchaus freundlich sein und dennoch professionell. Und gerade bei E-Mails muss man eine große Schippe Freundlichkeit drauflegen, weil Sachlichkeit allzu leicht unfreundlich rüberkommt.

Deshalb einfach mein Tipp zur Kundenbindung: Seien Sie sehr, sehr freundlich. Verleihen Sie E-Mails eine persönliche Note. Loben Sie, wenn es sich anbietet. Verschicken Sie mit jeder E-Mail eine Portion gute Laune. Die kommt an! Und macht süchtig. Und schon schreibt man Ihnen gerne 😊

Kostenlose Girokonten für Freiberufler

Ich habe aufgeräumt. Und werfe gerne Sachen weg. Und habe im Zuge der SEO-Workshops an meinen Websites ein wenig rumsuchmaschinenoptimiert. Und so kam es, dass ich einen ganzen Schwung Posts meines Blogs unter www.miriam-neidhardt.de/blog gelöscht habe. Als ich damals anfing zu bloggen, habe ich einfach geschrieben, was mir in den Sinn kam; manches hatte gar nichts mit dem Übersetzen zu tun und viele Beiträge richteten sich an Kolleginnen. Im Blog meiner Hauptseite möchte ich nun aber nur noch für potenzielle Kunden Relevantes verbloggen; für Tipps für Kolleginnen habe ich ja dieses Blog zum Buch hier.

Einer der gelöschten Beiträge über kostenlose Geschäftskonten für Freiberufler jedoch war recht beliebt, wurde viel gelesen und war auch durchaus interessant; wenn auch inzwischen veraltet. Und deshalb hier eine aktuelle Fassung:

Brauche ich als Freiberufler ein separates Geschäftskonto?

Jain. Es gibt keine „Geschäftskundenpflicht“ für Freiberufler. Im Prinzip reicht ein Girokonto für alle privaten und geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben aus. Es ist aber anzuraten, Privates und Geschäftliches zu trennen:

  1. Die meisten Girokonten dürfen nur privat genutzt werden. Bei Kontoeröffnung geben Sie in der Regel an, das Konto rein privat zu nutzen. Nutzen Sie es dann dennoch geschäftlich, kann es vorkommen, dass Sie ein Schreiben der Bank erhalten mit der Aufforderung, die geschäftliche Nutzung umgehend einzustellen, sonst wird das Konto gekündigt. Das kann manchmal Jahre dauern! Mir ist es so bei der DKB passiert.
  2. Im Falle einer Steuerprüfung müssen Sie eventuell alle Kontoauszüge präsentieren, um nachweisen zu können, dass Sie wirklich alle Einnahmen versteuern. Haben Sie nur ein Konto, hat das Finanzamt damit auch Einblick in all Ihre privaten Kontobewegungen. Und wenn Sie mal etwas bei eBay verkaufen, müssen Sie womöglich belegen, dass es sich hier um eine private Einnahme handelt. Im besten Fall ist das nur lästig; im schlechtesten Fall wird es teuer.
  3. Mit zwei Konten haben Sie schlicht einen besseren Überblick über Ihre Finanzen. Ich überweise mir ein monatliches „Gehalt“ von meinem Geschäfts- auf mein Privatkonto. So habe ich, wie eine Arbeitnehmerin, ein monatliche Budget. Was am Jahresende und nach Steuern noch auf dem Geschäftskonto liegt, ist Überschuss und kann für die Altersvorsorge zurückgelegt werden.

Kostenlose Girokonten für den Privatgebrauch:

DKB. Seit vielen Jahren meine Lieblingsbank. Mit der Kreditkarte kann man überall auf der Welt und an jedem Automaten kostenlos Geld ziehen. Das ist ganz schön praktisch. Die App ist schön übersichtlich, und wenn man schon mal bei der Bank ist, kann sich auch ein Tagesgeldkonto und ein Depot zulegen, wenn man möchte. Für das Tagesgeldkonto gibt es zzt. nur 0,01 % Zinsen, aber manchmal ist es ja schon praktisch, wenn das Geld, das als Rücklage dient, auf einem anderen Konto liegt. Außerdem kann man Girokonten für die Kinder eröffnen, wenn man welche hat und das möchte; auch diese werden schön übersichtlich in der App angezeigt. Auch die Kinder haben dann eine eigene Maestro- und eine VISA-Karte (auf reiner Guthabenbasis), mit denen sie on- und offline bezahlen und Geld am Automaten ziehen können. Finden meine ziemlich cool. Pünktlich am 18. Geburtstag verschwindet das Kinder-Girokonto aus der Eltern-App.

Die DKB bietet zwar auch ein kostenloses Geschäftskonto, aber nur für Ärzte, Steuerberater und so – nicht für Übersetzer.

Tomorrow: Die umweltfreundliche Bank. Mir fehlt die persönliche Erfahrung, aber würde ich noch ein privates Girokonto brauchen, würde ich Tomorrow ausprobieren. Die Nutzung als Geschäftskonto ist nicht erlaubt.

Kostenlose Girokonten für den Geschäftsverkehr:

All diese Konten dürfen sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden:

N26: Mein Lieblings-Geschäftskonto, das ich für alle Einnahmen und Ausgaben als Übersetzerin und Korrekturleserin verwende. Übersichtliche App, schicke Kreditkarte, die ich über die App deaktivieren kann, weil ich sie eh nicht nutze. Nachteil: Es sind nur Buchungen in Euro möglich. Möchte man Fremdwährungen empfangen oder überweisen, benötigt man Wise (ehemals Transferwise). Von N26 trenne ich mich gerade und kann die Bank nicht mehr empfehlen. Erst fehlten 8 Euro bei zwei Zahlungseingängen aus GB, womit die N26 angeblich nichts zu tun hatte – die Senderbank aber auch nicht, und laut überweisendem Kunden kommt bei anderen Zahlungsempfängern der volle Betrag an. Und dann berichteten an einem Tag zwei Kunden mit zwei verschiedenen Banken in zwei verschiedenen Ländern, dass sie mir kein Geld überweisen konnten, weil meine IBAN angeblich nicht stimmte, und auch in diesem Fall behauptet die N26, sie habe nichts damit zu tun. Ich löse mein Konto dort deshalb gerade auf.

Kontist: Das Girokonto bei Kontist habe ich eröffnet, als es über eine Schnäppchenseite mal 100 Euro dafür gab 😊 Seitdem nutze ich es für die Einnahmen aus dem Marktplatz für Musterübersetzungen. Wie bei N26 sind auch bei Kontist nur Sepa-Überweisungen in Euro möglich.

Revolut: Das Girokonto bei Revolut habe ich mir für Überweisungen in Fremdwährungen angeschafft. Die Gebühr für den Währungsumtausch liegt bei 0,5 %; hinzu kommt eine Gebühr für die „Internationale Zahlung“, die je nach Währung zwischen 0,3 % und 5 Euro beträgt. Der Betrag wird aufgeschlüsselt angezeigt, bevor man die Überweisung bestätigt. Revolut sitzt seit dem Brexit nicht mehr in GB, sondern in Litauen.

Wise: Wise hieß früher Transferwise und ist ausgesprochen praktisch für Zahlungsaus- und -eingänge in Fremdwährungen. Mit dem Multiwährungskonto hat man quasi mehrere Girokonten in mehreren Ländern; so habe ich ein US-Konto, auf das meine Agentur in den USA meine Monatsrechnung bezahlt, und auch Konten in Kanada, GB und in der Schweiz. Auftraggeber können also in ihrer Währung auf ein Konto in ihrem Land zu ihren inländischen Gebühren überweisen, und ich kann den Betrag dann in der App entweder in der entsprechenden Währung ausgeben (wenn ich mal etwas in den USA bestelle) oder in Euro auf mein Girokonto überweisen. Die Gebühren richten sich nach Währung und Land; bei Zahlungseingang aus den USA z. B. werden 0,43 % plus 7,50 USD berechnet, für den Zahlungsausgang nach USA 0,41 % plus 0,95 Euro. Wie bei Revolut werden die Gebühren sauber aufgeschlüsselt angezeigt.

 

PayPal: PayPal ist ungemein praktisch, aber auch echt teuer, gerade, wenn es um Fremdwährungen geht. Bis zu 10 % fallen für Währungsumtausch und Überweisung an. Auch bei PayPal ist anzuraten, sich zwei Konten zuzulegen: ein privates und ein geschäftliches. Ich nutze PayPal für den Zahlungseingang von Privatkunden, die eine Urkundenübersetzung benötigen, sowie für Zahlungen von Kunden meiner Onlineshops. Na ja, und zum Online-Shoppen natürlich 😉

 

Uff, 5 Girokonten habe ich somit. 5 Apps auf dem Handy. Plus zweimal PayPal. Plus meine Amazon-Kreditkarte samt App; mit der Amazonkarte zahle ich praktisch alles, was privat ist, und erhalte 0,5 % bzw. 3 % als Cashback. So viele Konten braucht man natürlich nicht wirklich. Aber ein Privat- und ein Geschäftskonto sollten schon sein!

 

Edit 27.01.2022: Da ich mich nun von der N26 trenne, probiere ich demnächst wohl Fyrst aus. Und werde berichten!

X Tipps, wie Sie garantiert keine Aufträge erhalten – oder Kunden nach dem ersten Auftrag vergraulen

Viele freiberufliche Übersetzerinnen (Männer sind mitgemeint) können von ihrer Tätigkeit nicht leben. Wenn Sie auch an der Armutsgrenze rumkrebsen und nie auf einen grünen Zweig kommen wollen, hier die ultimativen Tipps:

  • Sparen Sie sich die Website. Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder einfach nachlesen könnte, wer Sie sind, was Sie anbieten und wie Sie zu erreichen sind? Außerdem kostet eine Website ja Geld und/oder unbezahlte Arbeitsstunden. Braucht kein Mensch.
  • Seien Sie nicht erreichbar. E-Mails am Smartphone empfangen und womöglich zeitnah beantworten? Iwo! Warten Sie mindestens einen Tag, dann ist der Auftrag ganz bestimmt anderweitig vergeben.
  • Wenn Sie Ausschreibungen beantworten, wenn zum Beispiel eine Kollegin in einer Facebook-Gruppe nach jemandem sucht, antworten Sie auf gar keinen Fall per E-Mail, nur weil die suchende Kollegin darum bittet, sondern immer per Privatnachricht oder Kommentar. Immer wieder gern genommen sind auch Freundschaftsanfragen. Verfassen Sie Ihre Antwort so knapp wie möglich! „Ich hätte Zeit“ reicht völlig aus; niemand will wissen, warum Sie für gerade diesen Text geeignet sind und welche Fachkenntnisse Sie vorweisen können. Und wenn doch, soll die Kollegin gefälligst nachfragen! Die kann schließlich froh sein, dass Sie überhaupt Zeit haben!
  • Geben Sie konkrete Angebote auf Anfragen ab, ohne den Text gesehen zu haben. Oder noch besser: Fragen Sie den Kunden, was er zahlt. Da hört man doch gleich den Profi heraus! Und ein Profi kann schließlich alles, einschließlich hellsehen!
  • Nennen Sie anfragenden Direktkunden unbedingt Zeilenpreise. Kunden, die sonst nie etwas mit Übersetzungen zu tun haben, finden es total super, sich vor Auftragsvergabe lange damit zu beschäftigen, wie man die Zeilen berechnet und was die Übersetzung denn nun am Ende kosten wird. Und zählen Sie die Zeilen unbedingt im Zieltext, um die Rechnung für den Kunden noch undurchsichtiger zu machen.
  • Wenn der Kunde Ihnen wider Erwarten den Auftrag erteilt, bestätigen Sie diesen auf keinen Fall. Der kann ruhig ein bisschen zittern. Außerdem haben Sie so immer das Schlupfloch, einfach zu behaupten, Sie hätten den Auftrag gar nicht angenommen und müssten deshalb auch nicht liefern.
  • Wenn Sie den Auftrag denn doch erledigen, freuen sich gerade Direktkunden ganz besonders, wenn Sie mehrere Übersetzungsvorschläge für ein und denselben Satz liefern, damit er sich die beste Version aussuchen kann. Auch, wenn er die Zielsprache gar nicht spricht. Machen Sie das bei jedem einzelnen Satz. Schließlich ist es sein Text und er soll die Wahl haben!
  • Stellen Sie bloß keine Fragen zum Text. Übersetzen Sie einfach, was da steht, ohne nachzudenken. Wenn das Ergebnis am Ende unbrauchbar ist, ist das ja nicht ihr Problem.
  • Deadlines sind was für Anfänger. Wenn der Kunde sagt, er brauche die Übersetzung bis Donnerstag, meint er natürlich Donnerstag um 23.59 Uhr. Liefern Sie auf keinen Fall früher! Gerne sollten Sie die Deadline auch überziehen; ohne den Kunden im Vorfeld darüber zu informieren, versteht sich. Ist nicht Ihr Problem, dass er es eilig hat.
  • Lassen Sie jede Kritik an sich abprallen. Schieben Sie die Schuld immer auf den Kunden oder den Text oder die Technik oder was weiß ich. Sie können nichts dafür! Egal, worum es geht. Belehren Sie den Kunden ausführlich darüber, was er alles verkehrt gemacht hat, sodass Sie gar nicht anders handeln konnten und Ihre Fehler deshalb seine Schuld sind. Wählen Sie dafür gerne einen höhnischen Tonfall.
  • Legen Sie sich eine Attitüde zu und lassen Sie diese raushängen. Sie sind Künstlerin! Und niemand versteht Künstler! Weil alle anderen Banausen sind! Und da andere Sie als Künstlerin eh nicht verstehen, müssen Sie auch nichts erklären. Seufzen Sie bei Nachfragen einfach und reagieren Sie möglichst angepisst und überheblich.
  • Noch besser: Stellen Sie sich tot. Das ist praktisch jederzeit möglich: Bei der Anfrage, bei der Auftragserteilung, mitten in der Auftragsbearbeitung, bei Kritik … Totstellen wirkt immer.
  • Lästern Sie über Kolleginnen und Kunden. Am besten öffentlich, aber auch gern beim Kunden. Machen Sie Kolleginnen schlecht, lästern Sie über den beschissenen Text des Kunden, völlig egal. Hauptsache, Sie ziehen ordentlich über andere her. Darüber lacht man doch gerne!
  • Betonen Sie dem Kunden gegenüber bei jeder Nachfrage nach Lieferung des Textes immer wieder, dass Sie überhaupt gar keine Zeit haben, weil sich auf Ihrem Schreibtisch die Arbeit stapelt. Kunden finden es total super, wenn sie merken, dass sie nur einer von vielen sind und auf sie und ihre Wünsche nicht eingegangen wird. Lassen Sie sich nichts anderes einreden! Sie müssen immer einen total beschäftigten und gestressten Eindruck machen. Auch wenn Sie eigentlich nur Däumchen drehen und den Kunden auflaufen lassen möchten.
  • Pochen Sie auf sofortige Begleichung der Rechnung und machen Sie einen Riesenaufstand, wenn Ihnen Ihre Bank 2 Cent Gebühren berechnet. Das hätte der Kunde schließlich vorher wissen müssen, auch wenn es Ihre Bank ist, und hätte die Gebühren gleich mitüberweisen müssen! Und 2 Cent sind viel Geld! Nur weil Sie permanent wahnsinnig beschäftigt sind, heißt das ja nicht, dass Sie auf 2 Cent verzichten können!

Befolgen Sie diese Tipps und Sie werden nie wieder arbeiten müssen. Aber jammern Sie natürlich, dass Ihre Arbeitslosigkeit an der wirtschaftlichen Lage und an den bösen Kunden liegt! Denn Sie selbst haben ja nie Schuld!

Lohnt sich ein Mahnverfahren?

Diesen Monat musste ich nach langer Zeit tatsächlich mal wieder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, der glücklicherweise seine Wirkung gezeigt hat. Und da dachte ich, ziehe ich mal Bilanz: Wie groß ist die Chance, an sein Geld zu kommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt? Völlig unrepräsentativ kann ich dabei nur auf meine Erfahrungen zurückgreifen.

Wie viele Kunden in ich den über 20 Jahren meiner Zeit als freiberufliche Übersetzerin an die Rechnung erinnern musste, kann ich nicht mehr nachvollziehen, nur noch das, was danach geschah, wenn nichts geschah:

Versandte Mahnungen: 9   

Die Mahnpauschale setze ich erst seit ein paar Jahren an. Davor hatte ich eine Zeit, in der ich mir Kunden nicht so genau angeguckt habe und recht häufig anmahnen musste. Das war so vor 12 Jahren und betraf insgesamt 4 Kunden innerhalb von 1–2 Jahren. Danach noch einer vor 9 Jahren ohne Mahnpauschale und in den letzten 2 oder 3 Jahren kamen noch 3 Kunden hinzu, die eine Mahnung mit Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro plus Verzugszinsen erhalten haben. Einer sogar zwei. (Zwischen den zwei Mahnungen hat er zuverlässig bezahlt!)  Erfolgsbilanz der Mahnungen: 3 der 9 angemahnte Rechnungen wurden beglichen.

Beantragte gerichtliche Mahnbescheide: 5

Die besagten 4 Kunden vor 12 Jahren haben alle einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und einer diesen Monat. 3 gerichtlichen Mahnbescheiden wurde kommentarlos widersprochen, zwei wurden ignoriert. In einem ignorierten Fall wurde die Rechnung mitsamt Mahnpauschale, Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid und Verzugszinsen dennoch innerhalb der vom Mahngericht gesetzten Frist beglichen.

Öffentliches Petzen: 4

Vier Fälle, in denen die Kunden trotz Mahnung nicht bezahlt haben, habe ich in meinem Blog bzw. auf Facebook oder Twitter öffentlich gemacht. Mit Nennung der Namen berichtet, wie die Sache gelaufen ist. In zwei Fällen ohne gerichtlichen Mahnbescheid und in zwei Fällen, nachdem dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen wurde. In 3 dieser 4 Fällen wurde die Rechnung daraufhin beglichen.

Beantragte Vollstreckungsbescheide: 1

Aufgrund des anderen ignorierten gerichtlichen Mahnbescheids konnte ich problemlos einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der leider ins Leere lief, weil die Kundin bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte; immerhin konnte ich sie daraufhin wegen Leistungsbetrugs anzeigen. Vor Gericht hat sie dann versprochen, die Rechnung zu begleichen, um nicht verurteilt zu werden, und das hat sie auch getan.

Geführte Prozesse: 1

In einem Fall, in dem dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen wurde und in dem auch öffentliches Petzen nicht geholfen hat, habe ich den Kunden verklagt und den Prozess gewonnen. Der Gerichtsvollzieher hat das Geld in Raten bei ihm abgeholt und an mich weitergeleitet. Ich war selbst nicht beim Prozess zugegen, das hat mein Anwalt erledigt (den der Kunde ebenfalls bezahlen musste), aber es war wohl eine klare Sache.

Ich habe also in 100 % der Fälle das Geld für meine geleistete Arbeit erhalten; mal früher und mal später. Nach meiner persönlichen Erfahrung lohnt es sich also immer, den regulären Weg des Mahnverfahrens zu bestreiten. Und je mehr das konsequent durchführen, desto mehr Kunden machen die Erfahrung, das es nicht folgenlos ist, eine Rechnung einfach nicht zu bezahlen! Und desto weniger versuchen es hoffentlich gar nicht erst, und desto weniger Freiberufler müssen unter solchen Nichtzahlern leiden.

Mehr zum Thema Forderungsmanagement in einem älteren Beitrag: Forderungsmanagement

Der Vollständigkeit und Fairness halber muss ich dazu sagen, dass ich in insgesamt 3 Fällen in den letzten 20 Jahren nichts unternommen habe. Der erste hat sich ganz klassisch totgestellt und ich habe es bei einer Zahlungserinnerung belassen; das ist 20 Jahre her und ich wusste es nicht besser. Ärgert mich heute immer noch. Der zweite Fall ist um die 10 Jahre her; das war eine Agentur in England. Die hatte mir drei Texte zur Übersetzung gegeben; alle wurden nacheinander abgegeben, Korrektur gelesen und abgenommen. Der Kunde der Agentur jedoch war nicht glücklich, und natürlich war ich schuld und nicht etwa der Korrekturleser oder die Agentur, die meine Übersetzung ja abgenommen hatte. Dennoch wollte ich mir den Stress mit einem Prozess in England, in dem meine Übersetzung auseinandergenommen wird, nicht antun. Und dann war da noch der Direktkunde in Deutschland, dessen Website ich direkt online übersetzt habe, und als ich fertig war, habe ich die Rechnung erstellt, die ignoriert wurde; erst Wochen später wurde behauptet, ich hätte nur die Hälfte der Websitetexte übersetzt. Leider konnte ich nicht nachweisen, dass die andere Hälfte der Texte bei Auftragserteilung noch gar nicht online und somit auch nicht Bestandteil meines Kostenvoranschlags war, und habe mich mit der Kürzung der Rechnung um 50 % zufriedenstellen lassen. Und habe daraus gelernt, niemals wieder Websitetexte direkt in der Website zu übersetzen, ohne dass die konkrete Textmenge vorher festgelegt wurde!