Lohnt sich ein Mahnverfahren?

Diesen Monat musste ich nach langer Zeit tatsächlich mal wieder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, der glücklicherweise seine Wirkung gezeigt hat. Und da dachte ich, ziehe ich mal Bilanz: Wie groß ist die Chance, an sein Geld zu kommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt? Völlig unrepräsentativ kann ich dabei nur auf meine Erfahrungen zurückgreifen.

Wie viele Kunden in ich den über 20 Jahren meiner Zeit als freiberufliche Übersetzerin an die Rechnung erinnern musste, kann ich nicht mehr nachvollziehen, nur noch das, was danach geschah, wenn nichts geschah:

Versandte Mahnungen: 9   

Die Mahnpauschale setze ich erst seit ein paar Jahren an. Davor hatte ich eine Zeit, in der ich mir Kunden nicht so genau angeguckt habe und recht häufig anmahnen musste. Das war so vor 12 Jahren und betraf insgesamt 4 Kunden innerhalb von 1–2 Jahren. Danach noch einer vor 9 Jahren ohne Mahnpauschale und in den letzten 2 oder 3 Jahren kamen noch 3 Kunden hinzu, die eine Mahnung mit Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro plus Verzugszinsen erhalten haben. Einer sogar zwei. (Zwischen den zwei Mahnungen hat er zuverlässig bezahlt!)  Erfolgsbilanz der Mahnungen: 3 der 9 angemahnte Rechnungen wurden beglichen.

Beantragte gerichtliche Mahnbescheide: 5

Die besagten 4 Kunden vor 12 Jahren haben alle einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und einer diesen Monat. 3 gerichtlichen Mahnbescheiden wurde kommentarlos widersprochen, zwei wurden ignoriert. In einem ignorierten Fall wurde die Rechnung mitsamt Mahnpauschale, Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid und Verzugszinsen dennoch innerhalb der vom Mahngericht gesetzten Frist beglichen.

Öffentliches Petzen: 4

Vier Fälle, in denen die Kunden trotz Mahnung nicht bezahlt haben, habe ich in meinem Blog bzw. auf Facebook oder Twitter öffentlich gemacht. Mit Nennung der Namen berichtet, wie die Sache gelaufen ist. In zwei Fällen ohne gerichtlichen Mahnbescheid und in zwei Fällen, nachdem dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen wurde. In 3 dieser 4 Fällen wurde die Rechnung daraufhin beglichen.

Beantragte Vollstreckungsbescheide: 1

Aufgrund des anderen ignorierten gerichtlichen Mahnbescheids konnte ich problemlos einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der leider ins Leere lief, weil die Kundin bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte; immerhin konnte ich sie daraufhin wegen Leistungsbetrugs anzeigen. Vor Gericht hat sie dann versprochen, die Rechnung zu begleichen, um nicht verurteilt zu werden, und das hat sie auch getan.

Geführte Prozesse: 1

In einem Fall, in dem dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen wurde und in dem auch öffentliches Petzen nicht geholfen hat, habe ich den Kunden verklagt und den Prozess gewonnen. Der Gerichtsvollzieher hat das Geld in Raten bei ihm abgeholt und an mich weitergeleitet. Ich war selbst nicht beim Prozess zugegen, das hat mein Anwalt erledigt (den der Kunde ebenfalls bezahlen musste), aber es war wohl eine klare Sache.

Ich habe also in 100 % der Fälle das Geld für meine geleistete Arbeit erhalten; mal früher und mal später. Nach meiner persönlichen Erfahrung lohnt es sich also immer, den regulären Weg des Mahnverfahrens zu bestreiten. Und je mehr das konsequent durchführen, desto mehr Kunden machen die Erfahrung, das es nicht folgenlos ist, eine Rechnung einfach nicht zu bezahlen! Und desto weniger versuchen es hoffentlich gar nicht erst, und desto weniger Freiberufler müssen unter solchen Nichtzahlern leiden.

Mehr zum Thema Forderungsmanagement in einem älteren Beitrag: Forderungsmanagement

Der Vollständigkeit und Fairness halber muss ich dazu sagen, dass ich in insgesamt 3 Fällen in den letzten 20 Jahren nichts unternommen habe. Der erste hat sich ganz klassisch totgestellt und ich habe es bei einer Zahlungserinnerung belassen; das ist 20 Jahre her und ich wusste es nicht besser. Ärgert mich heute immer noch. Der zweite Fall ist um die 10 Jahre her; das war eine Agentur in England. Die hatte mir drei Texte zur Übersetzung gegeben; alle wurden nacheinander abgegeben, Korrektur gelesen und abgenommen. Der Kunde der Agentur jedoch war nicht glücklich, und natürlich war ich schuld und nicht etwa der Korrekturleser oder die Agentur, die meine Übersetzung ja abgenommen hatte. Dennoch wollte ich mir den Stress mit einem Prozess in England, in dem meine Übersetzung auseinandergenommen wird, nicht antun. Und dann war da noch der Direktkunde in Deutschland, dessen Website ich direkt online übersetzt habe, und als ich fertig war, habe ich die Rechnung erstellt, die ignoriert wurde; erst Wochen später wurde behauptet, ich hätte nur die Hälfte der Websitetexte übersetzt. Leider konnte ich nicht nachweisen, dass die andere Hälfte der Texte bei Auftragserteilung noch gar nicht online und somit auch nicht Bestandteil meines Kostenvoranschlags war, und habe mich mit der Kürzung der Rechnung um 50 % zufriedenstellen lassen. Und habe daraus gelernt, niemals wieder Websitetexte direkt in der Website zu übersetzen, ohne dass die konkrete Textmenge vorher festgelegt wurde!

 

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