Irgendwie wird in Gruppen immer wieder behauptet, der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung würde sich nicht lohnen, weil man oftmals ja dennoch „was zahlen“ müsse. Hier liegt grundsätzlich ein Verständnisfehler vor, den ich deshalb erklären möchte:
Auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, lohnt sich immer – na ja, zumindest, wenn Sie Ihre Umsatzsteuererklärung selber machen. Wenn Sie einen Steuerberater damit beauftragen, mag die Sache anders aussehen. Aber die Umsatzsteuererklärung ist, im Gegensatz zur Einkommensteuererklärung, wirklich ein Kinderspiel und sollte nicht länger als eine Stunde im Monat oder Quartal – je nachdem, wie oft Sie Ihre abgeben müssen – in Anspruch nehmen.
Selbst wenn Sie nach Abgabe dieser Umsatzsteuererklärung „was zahlen“ müssen, haben Sie Geld gespart! Ein Rechenbeispiel:
Sie haben in einem Quartal Rechnungen in Höhe von 5.000 Euro ausgestellt – plus Umsatzsteuer, der Einfachheit halber gehe ich hier von durchgehend 19 % aus, das wären also 950 Euro. Diese 950 Euro müssen Sie zwar ans Finanzamt abführen – aber nicht zahlen, denn gezahlt hat die ja der Kunde. Diese 950 Euro laufen quasi nur über Ihr Konto vom Kunden ans Finanzamt, gehören Ihnen jedoch zu keinem Zeitpunkt.
Wenn Sie im selben Quartal Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro brutto hatten, z. B. anteilige Miete für Ihr Arbeitszimmer (plus Strom, Gas und Wasser), Telefonkosten, Handykosten, Fachliteratur, Mitgliedsbeitrag für Berufsverbände, Hosting für Ihre Website, Kosten für Ihren Korrekturleser, Webdesigner, Ausgaben für einen neuen Computer oder Software, haben Sie für all diese Ausgaben Umsatzsteuer bezahlt (na gut, nicht für alle, Miete und Mitgliedsbeitrag sind umsatzsteuerfrei – aber wir wollen ja nicht kleinlich werden). Diese gezahlte Umsatzsteuer erhalten Sie vom Finanzamt zurück – bei 19 % wären das knapp 320 Euro.
Wenn Sie also in der Umsatzsteuererklärung eintragen, dass Sie 950 Euro an Umsatzsteuer eingenommen und 320 Euro ausgegeben haben, müssen Sie mitnichten die Differenz von 630 Euro an das Finanzamt „zahlen“, sondern Sie haben die vollen 320 Euro gespart! Ja, Sie müssen 630 Euro an das Finanzamt überweisen, aber wie gesagt: Die gehörten Ihnen nie. Von den 950 Euro, die Ihr Kunde auf Ihrem Konto geparkt hat, dürfen Sie 320 Euro behalten!
Als Kleinunternehmer müssten Sie zwar am Quartalsende nichts ans Finanzamt überweisen – Sie hätten aber auch keine 950 Euro als Leihgabe auf Ihrem Konto gehabt und für alle Ausgaben 320 Euro mehr gelöhnt als die Umsatzsteuerpflichtige.
Verstanden? Der Verzicht auf den Kleinunternehmerparagrafen lohnt sich also immer – in diesem Rechenbeispiel hätten Sie 320 Euro pro Quartal mehr im Geldbeutel. Und die sind der Aufwand für die Umsatzsteuererklärung doch wert! Der wirklich gering ist. Beim ersten Mal muss man sich zwar reinfinden, aber ab dann flutscht das und ist wirklich keine große Sache. Einnahmen getrennt nach Steuersätzen und Herkunftsland eintragen (19 %, 7 %, EU oder Nicht-EU), gezahlte Umsatzsteuer zum Abzug eintragen – fertig. Ich mach das mit Elster, das kostet gar nichts.
Also: Keine Angst vor der Umsatzsteuer!
hilfreich, und verstanden.
Sehr gut erklärt!
Hallo,
Wenn Sie im selben Quartal Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro brutto hatten, z. B. anteilige Miete für Ihr Arbeitszimmer (plus Strom, Gas und Wasser), Telefonkosten, Handykosten, Fachliteratur, Mitgliedsbeitrag für Berufsverbände, Hosting für Ihre Website, Kosten für Ihren Korrekturleser, Webdesigner, Ausgaben für einen neuen Computer oder Software, haben Sie für all diese Ausgaben Umsatzsteuer bezahlt (na gut, nicht für alle, Miete und Mitgliedsbeitrag sind umsatzsteuerfrei – aber wir wollen ja nicht kleinlich werden). Diese gezahlte Umsatzsteuer erhalten Sie vom Finanzamt zurück – bei 19 % wären das knapp 320 Euro.
meinen Sie damit die Ust. Betrag von Strom-,Handy-, Internet-Rechnungen etc. oder den gasmmten Handyrechnungsbetrag?
Ist ein Arbeitszimmerkosten ohne Grenze zu berücksichtigen? Handykosten auch ? wenn nicht, wie berechnet man die Anteile?
danke sehr für Ihre Hilfe
Das stimmt natürlich insoweit schon; bei Ihrem Beispiel würde der Kunde aber zwei unterschiedliche Beträge zahlen.
Gehen wir davon aus, dass mir der Kunde lediglich 10 Euro die Stunde zahlt und es ihm egal ist was ich damit mache. Sollte ich mich jetzt dafür entscheiden nicht die Kleinunternehmerregelung zu nutzen und Umsatzsteuer zu zahlen, kann ich dem Kunden nicht plötzlich 11,90 Euro in Rechnung stellen, er wird weiter 10 Euro zahlen müssen. Und wenn ich von 10 Euro Umsatzsteuer bezahle habe ich doch sehr wohl was verloren?
Der Verzicht auf den Kleinunternehmerparagrafen lohnt sich also immer …
– das ist schlichtweg falsch !!
Das Finanzamt freut sich auf freiwillige Spenden… und die Kunden müssen 19 % mehr bezahlen, wenn Sie die Vorsteuer nicht abziehen können.
Der oder die Übersetzer/ in der/die ohnehin kaum eigene Vorsteueransprüche hat muss jahrelang Umsatzsteuer abführen.
Nun ja, dies hier ist ein Blog für Übersetzer, nicht für Verbraucher. Und für Übersetzer lohnt sich der Verzicht auf den Kleinunternehmerparagrafen aus den aufgeführten Gründen immer.
Gruß
Miriam Neidhardt